Sonntag, 13. Juli 2008

Diese Rebellen lassen sich nicht unterkriegen

Oh nein. Die fiese Rebellenallianz lässt sich einfach nicht unterkriegen und versucht back zu striken. Liegt wohl daran, dass die jetzt natürlich immer noch total sauer darüber sind, dass sie mich weiterhin bezahlen müssen, während ich unproduktiv zu Hause rumsitze. (Zu recht natürlich, aber dagegen kann ich jetzt auch nix machen ;-)) Deshalb kam gestern der tolle Spezialauftrag per SMS: "Bitte melden Sie sich um 8:30 Uhr am Empfang, sie können bei der Sommerbuch-Aktion mithelfen". Gesagt, getan. Der Spezialauftrag lautete im Detail: PAKETE PACKEN!!!

Ok. Als ultimativer Dark-Side-Held-vom-Erdbeerfeld habe ich das natürlich ordnungsgemäß ausgeführt, um auch keine fristlose zu riskieren.... Aber anschließend sofort einen bösen Brief aufgesetzt, nachdem ich die juristisch korrekten Formulierungen zurecht gelegt habe. Wie immer, hier der Orginal-Text:

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Betrifft: Annahmeverzug angebotener Arbeitsleistung

Sehr geehrter Frau Dr. K.,
seit meiner ordentlichen Kündigung vom 11.07.2008 und dem von Ihnen und Herrn Dr. S. ausgesprochenen Hausverbot stelle ich fest, dass Sie bezüglich meiner Arbeitsleistung im Annahmeverzug stehen. Die Beschränkung des Weisungsrechts auf ein pauschales „Wir haben gerade nichts für Sie, bitte bleiben Sie zu Hause auf Abruf bereit“ ist arbeitsrechtlich in dieser Form nicht zulässig.

Zu Ihren Nebenpflichten als Arbeitgeber gehört es darüber hinaus mich gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen meiner Qualifikation entsprechend als Senior Consultant einzusetzen. Bezogen auf dieses vertraglich fixierte Aufgabenfeld halte ich es deshalb für sehr problematisch mir ausschließlich (!) mehrstündige Verpackungstätigkeiten auf der Poststelle zuzuweisen.

Ich bitte Sie hiermit nochmals bis spätestens zum 17.7.2008 ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen und mich wieder ordnungsgemäß zu beschäftigen. Abschließend weise ich Sie erneut darauf hin, dass Sie persönlich dafür Sorge tragen, dass ich wieder einen Zugang zu den für mich notwendigen (DEKRA-internen) Buchungssystemen bekomme. Dieser Zugang ist schließlich Voraussetzung dafür, dass ich meine vertragsgemäß zur Verfügung gestellte Arbeitszeit sowie meine Dienstfahrtkostenabrechnungen ordnungsgemäß auf die Projekte verbuchen kann.

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So. Wie immer behalte ich mir jetzt vor den Betriebsrat einzuschalten und auf Schadensersatz zu klagen, wenn das jetzt nochmal vorkommt *g Der Albert schiebt eben immer Stress....

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